Patienten und Kunden sind bereits seit langem mit
der Tatsache vertraut, für ein makelloses Lächeln und gesunde Zähne teils kräftig in die eigene Tasche greifen zu müssen. Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen Zahnersatz oder diverse andere
Zahnarztleistungen leider gar nicht oder nur zum Teil. Seit dem Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab 1.Januar 2012, hat sich diese Situation nochmals verschärft, da die
gesetzlichen Kassen seitdem nur noch die Regelversorgung erstatten. Das bedeutet einen durchschnittlich sechs Prozent höheren Eigenanteil den gesetzlich
Versicherte nun zu tragen haben. Privatpatienten hingegen dürfen mit bis zu 20
Prozent Kostensteigerung rechnen. In Folge der neuen Gebührenordnung ist es Zahnärzten nun möglich Zusatzkosten zu berechnen, wenn es über die
Grundversorgung hinaus geht. Kronen, Brücken und Zahnprothesen
können erheblich mehr kosten. Zudem werden diese Kosten nicht
überall gleich sein. Hochrechnungen des Verbandes der gesetzlichen Krankenkassen lassen knapp 80 Euro an Mehrkosten für Vollkronen erwarten. Bei Teleskopkronen
rechnet man mit einer Verteuerung um 100 Prozent.
Wie kommt es zu
den unterschiedlichen Preisen?
Zahnärzte müssen sich grundsätzlich an die GOZ und bei Einzelleistungen
an einen bestimmten Satz halten. Sie haben jedoch die Option, diese Kosten in
Abhängigkeit von dem jeweiligen Schwierigkeitsgrad zu erhöhen. Jeder beliebige Satz kann sich also um das 1 bis 3,5-fache erhöhen. Für die
Patienten wird es wichtig, einen Vergleich zu machen, indem sie sich umsonst einen Kostenvoranschlag unterbreiten lassen, durch den ersichtlich ist, wie viel
der Zahnarzt als Honorar verlangt und mit welchem Faktor er das multipliziert. Ist ein teurer Zahnersatz nötig, sollte man die Vergleichsmöglichkeiten im Internet nutzen und
mindestens noch eine zusätzliche Meinung einholen.
Vor einer
Zahnzusatzversicherung kann und sollte man sich nicht mehr drücken!
Wer bis dato keine Zahnzusatzversicherung hatte, sollte darüber neu
nachdenken. Wer später einen teuren Zahnersatz haben möchte,
hat zwei Möglichkeiten: rechtzeitig Sparen oder eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Die übernimmt dann den größten Teil der Kosten für Zahnersatz. All jene, die bereits eine Zusatzversicherung haben, sollten die Konditionen überprüfen und gegebenenfalls bei
einer Beitragserhöhung vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Die beste Empfehlung ist die Zahnzusatzversicherung beim Testsieger!
Unser Portal bietet
Ihnen die Möglichkeit des Vergleichs aller Preise und Leistungen der Anbieter. Sichern Sie sich die Kostenersparnis für
die Zukunft, indem Sie die für Sie passende Zusatzversicherung abschließen.
Stiftung Warentest: Der Zahnzusatzversicherung Testsieger unter 147 Versicherungen
Finanztest hat für die Verbraucher 147 Angebote für eine Zahnzusatzversicherung verglichen. 33 wurden mit der Note “sehr gut” bewertet, aber 23 Policen nur mit “ausreichend”! Beim Zahnzusatzversicherung Testsieger werden 75 Prozent der Gesamtkosten für ein aufwendiges Implantat übernommen.
Wer nur auf die Leistungen der gesetzlichen Versicherung angewiesen ist, muss hingegen 80 Prozent der gesamten Kosten selbst tragen. Bei uns bekommen Sie die passende Versicherung, den Zahnzusatzversicherung Testsieger und eine der Versicherungen, die
dauerhaft unter den Testsiegern zu finden sind. Im Zahntarifrechner, der konkrete Tarifbeispiele zeigt, wenn Sie Alter und Geschlecht eingeben, bekommen Sie einen Überblick über Preise und
Leistungen der Zahnzusatzversicherung Testsieger und können die passende Zahnzusatzversicherung auswählen.
Jetzt versichern und später richtig Geld
sparen!
Nur zur Erinnerung sei erwähnt, dass eine Zahnzusatzversicherung nur genutzt werden kann, wenn man sie bereits vor anfallenden
Behandlungen abgeschlossen hat. Dazu kommt dann noch, dass die Leistungen während der ersten Jahre der Versicherung begrenzt sind und bestimmte Wartezeiten
erfüllt werden müssen. Dem Vertrag
kann man entnehmen, ab wann die Versicherung genau greift. Beim Zahnersatz gilt in der Regel eine Wartezeit auf 8 Monaten. Behandlungen, die notwendig sind, unterscheiden sich
in ihrer Wartezeit. Ebenso gibt es gewisse Höchstsätze für Erstattungen, gebunden an die Laufzeit des Vertrags. Diese Begrenzung entfällt meistens nach 4
oder 8 Jahren nach Abschluss der Versicherung. Mit Hilfe unseres Tarifrechners können Sie die Summe
ermitteln, die sich bei einem Abschluss so einer Versicherung mit der Laufzeit sparen lässt. Wenn man nicht über genügend Geld verfügt, um sich einen Vertrag
mit dem Zahnzusatzversicherung Testsieger leisten zu können, kann man immer noch einen Vertrag mit einem Versicherungsanbieter abschließen, dessen Leistungen als “gut” bewertet
wurden. Versicherungen ab einem Beitragssatz von 25? sind
möglich.
Wichtig ist auch, dass Sie Ihre Zähne versichern so lange sie gesund sind! Gleich welche
Wahl Sie auch treffen, den Zahnzusatzversicherung Testsieger oder einen anderen der Besten, – bewahren Sie sich vor späteren Unkosten.